Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform LIQUODA durch Investoren und Kapitalnehmer. Fassung vom 27. September 2026 (Entwurf, Prüfung durch Fachperson ausstehend).

Entwurf: Dieser Text ist ein vollständiger Entwurf nach Schweizer Recht. Vor dem Start des Echtbetriebs wird er durch eine Fachperson geprüft; bis dahin gilt er als Information, nicht als abschliessende Vertragsgrundlage.

1. Geltungsbereich und Begriffe

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Website und Plattform www.liquoda.com (Plattform), betrieben von Electromantiques Marcel Spahr (Einzelunternehmen, Handelsregister des Kantons Bern CH-036.1.051.760-7, UID CHE-153.310.592), handelnd unter der Bezeichnung LIQUODA, Schwarzenburgstrasse 65, 3008 Bern (LIQUODA).
  • 1.2 Nutzer sind Investoren (natürliche Personen, die sich an Projekten beteiligen) und Kapitalnehmer (Unternehmen oder Personen, die ein Projekt zur Finanzierung anbieten; im rechtlichen Sinn Emittenten). Wo diese AGB von Nutzern sprechen, gelten sie für beide.
  • 1.3 Anteile sind die Beteiligungsrechte eines Investors an einem Projekt, die als digitale Einheiten (Token) im öffentlichen Register auf der Polygon-Blockchain nachgewiesen werden. Anteile-Konto ist die Wallet, die für jeden Investor bei der Registrierung automatisch eingerichtet wird.
  • 1.4 Mit der Registrierung akzeptiert der Nutzer diese AGB, die Datenschutzerklärung, die Risikoaufklärung und den Haftungsausschluss. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht.

2. Rolle von LIQUODA

  • 2.1 LIQUODA ist eine Vermittlungs- und Technologieplattform. LIQUODA bringt Kapitalnehmer und Investoren zusammen, stellt den Prozess, die Projektseiten, die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister und das Register der Anteile bereit.
  • 2.2 LIQUODA ist keine Bank, kein Finanzinstitut, kein Wertpapierhaus, kein Vermögensverwalter, keine Verwahrstelle und kein Handelsplatz. LIQUODA erbringt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und gibt keine Empfehlungen zu einzelnen Projekten ab.
  • 2.3 LIQUODA ist nicht Partei des Beteiligungsvertrags zwischen Investor und Kapitalnehmer (Ziffer 6). LIQUODA garantiert weder den Erfolg eines Projekts noch die Erfüllung der Pflichten des Kapitalnehmers.
  • 2.4 LIQUODA verwahrt keine Anteile und keine Wallet-Schlüssel. Zahlungen der Investoren werden vom Zahlungsdienstleister entgegengenommen und nach Abschluss der Finanzierungsrunde an den Kapitalnehmer weitergeleitet oder an die Investoren zurückerstattet (Ziffer 4.6 und 4.7).
  • 2.5 LIQUODA prüft Projekte vor der Freigabe auf Vollständigkeit und Plausibilität. Diese Prüfung ist keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben des Kapitalnehmers und keine Bewertung der Beteiligung oder ihrer Sicherheiten.

3. Registrierung, Konto und Identitätsprüfung

  • 3.1 Die Nutzung der Plattform setzt ein Konto mit gültiger E-Mail-Adresse voraus. Der Nutzer wählt bei der Registrierung seine Rolle (Investor oder Kapitalnehmer). Pro Person ist ein Konto zulässig.
  • 3.2 Investoren müssen volljährig und handlungsfähig sein und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Kapitalnehmer müssen ihren Sitz oder das angebotene Asset in der Schweiz haben und zur Verfügung über das Asset berechtigt sein.
  • 3.3 Vor der ersten Beteiligung beziehungsweise vor der Freigabe eines Projekts prüft LIQUODA die Identität des Investors (KYC) beziehungsweise des Kapitalnehmers und der zeichnungsberechtigten Personen (KYB). Der Nutzer liefert die verlangten Unterlagen wahrheitsgetreu. LIQUODA kann die Prüfung ohne Angabe von Gründen verweigern oder Dritte damit beauftragen.
  • 3.4 Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und meldet LIQUODA jeden Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Handlungen über sein Konto werden ihm zugerechnet.
  • 3.5 Der Nutzer hält seine Angaben aktuell. LIQUODA darf ein Konto sperren, wenn Angaben falsch sind, gegen diese AGB verstossen wird oder ein gesetzlicher Grund vorliegt.

4. Beteiligung durch Investoren

  • 4.1 Auf der Projektseite sind Zweck, Zielbetrag, Laufzeit, Mindestbetrag, Absicherung, Dokumente und projektspezifische Risiken beschrieben. Diese Angaben stammen vom Kapitalnehmer. Der Investor prüft sie selbst und zieht bei Bedarf eigene Berater bei.
  • 4.2 Eine Beteiligung ist möglich zwischen dem Mindestbetrag des Projekts und CHF 20'000 je Beteiligung, höchstens bis zum noch offenen Betrag des Projekts. LIQUODA kann Höchstbeträge je Investor festlegen.
  • 4.3 Vor der Zahlung bestätigt der Investor aktiv, dass er die Risikoaufklärung und die projektspezifischen Risiken gelesen hat, dass ein Totalverlust möglich ist, dass es keinen Sekundärmarkt gibt, dass LIQUODA nicht Vertragspartei ist und dass bei Scheitern der Finanzierung die Zahlung zurückerstattet wird.
  • 4.4 Mit Abschluss der Zahlung gibt der Investor ein verbindliches Angebot zur Beteiligung ab. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Beteiligung kommt zustande, wenn das Finanzierungsziel innerhalb der Laufzeit erreicht wird und LIQUODA die Anteile dem Anteile-Konto des Investors zuweist.
  • 4.5 Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten zusätzlich dessen Bedingungen. Auf den Beteiligungsbetrag erhebt LIQUODA eine Transaktionsgebühr von 1 %, die vor der Zahlung ausgewiesen wird.
  • 4.6 Wird das Finanzierungsziel bis zum Ende der Laufzeit nicht erreicht oder wird das Projekt vorher beendet, werden keine Anteile ausgegeben. Der Investor erhält den bezahlten Betrag einschliesslich Gebühr vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. Zinsen werden nicht vergütet.
  • 4.7 Wird das Finanzierungsziel erreicht, weist LIQUODA jedem Investor nach bestätigter Identität die Anteile im Verhältnis 1 Anteil je CHF 1 Beteiligungsbetrag zu und leitet die Zahlungen abzüglich der Gebühr des Kapitalnehmers an diesen weiter.
  • 4.8 Anteile sind an das Anteile-Konto des Investors gebunden. Sie können auf der Plattform nicht gehandelt und nur an Konten übertragen werden, deren Inhaber von LIQUODA geprüft sind. Ein Sekundärmarkt besteht nicht. LIQUODA kann Übertragungen technisch anhalten, wenn dies gesetzlich oder zum Schutz der Beteiligten nötig ist.
  • 4.9 Das Anteile-Konto wird durch einen spezialisierten Dienstleister (Privy) bereitgestellt; der Schlüssel liegt aufgeteilt beim Dienstleister und im Gerät des Investors. LIQUODA hat keinen Zugriff auf den Schlüssel und kann Anteile weder entziehen noch ersetzen.
  • 4.10 Erträge, Zinsen oder Rückzahlungen schuldet ausschliesslich der Kapitalnehmer gemäss Beteiligungsvertrag. LIQUODA leistet keine Zahlungen an Investoren, ausser die Rückerstattung nach Ziffer 4.6.

5. Projekte von Kapitalnehmern

  • 5.1 Der Kapitalnehmer erfasst sein Projekt auf der Plattform und liefert die Pflichtdokumente für die jeweilige Asset-Art. Er bestätigt beim Einreichen, dass alle Angaben wahr und vollständig sind und dass er berechtigt ist, das Projekt anzubieten.
  • 5.2 Der Kapitalnehmer ist allein verantwortlich für den Inhalt seines Projekts, seiner Dokumente und seiner Antworten an Investoren, auch wenn Texte mit Unterstützung des KI-Assistenten erstellt wurden. Er hält die gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere zu öffentlichen Angeboten, Prospektpflicht und Werbung, und holt nötige Bewilligungen selbst ein.
  • 5.3 LIQUODA entscheidet frei über die Freigabe eines Projekts und kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, mit Rückfragen verbinden oder ein freigegebenes Projekt beenden, wenn Angaben unrichtig sind, Pflichten verletzt werden oder ein gesetzlicher Grund vorliegt. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.
  • 5.4 Vor der Freigabe schliessen LIQUODA und der Kapitalnehmer einen Plattformvertrag, der Paket, Gebühren, Pflichten während der Laufzeit und die Abwicklung regelt. Bei Widersprüchen geht der Plattformvertrag diesen AGB vor.
  • 5.5 Gebühren: Setup- und Monatsgebühr gemäss gewähltem Paket (Basic, Standard, Premium) sowie eine Transaktionsgebühr von 3 % auf das erfolgreich investierte Volumen, fällig nur bei Erreichen des Finanzierungsziels und mit der Auszahlung verrechnet. Der KI-Assistent kostet CHF 190 einmalig je Projekt und ist im Standard- und Premium-Paket inbegriffen. Alle Preise verstehen sich inklusive allfälliger Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  • 5.6 Nach Erreichen des Finanzierungsziels überweist LIQUODA den investierten Betrag abzüglich der Transaktionsgebühr innert 10 Arbeitstagen nach Abschluss aller Zuweisungen auf das Bankkonto des Kapitalnehmers. LIQUODA kann die Auszahlung zurückhalten, solange die Identitätsprüfung nicht abgeschlossen ist oder ein Verdacht auf Missbrauch besteht.
  • 5.7 Während der Laufzeit der Beteiligung informiert der Kapitalnehmer die Investoren über wesentliche Entwicklungen über die Plattform (Neuigkeiten) und beantwortet Fragen sachlich. Er erfüllt seine Pflichten aus dem Beteiligungsvertrag direkt gegenüber den Investoren.
  • 5.8 Der Kapitalnehmer räumt LIQUODA das Recht ein, die eingereichten Texte, Bilder und Dokumente auf der Plattform und in Mitteilungen an Investoren zu veröffentlichen, soweit er sie als öffentlich oder für angemeldete Nutzer sichtbar bezeichnet hat.

6. Vertrag zwischen Investor und Kapitalnehmer

  • 6.1 Die Beteiligung ist ein Vertrag zwischen dem Investor und dem Kapitalnehmer (Beteiligungsvertrag). Seine Bedingungen (Art der Beteiligung, Laufzeit, Rückzahlung, Verzinsung oder Erfolgsbeteiligung, Sicherheiten, Informationspflichten) sind auf der Projektseite und in den Projektdokumenten beschrieben.
  • 6.2 Die Anteile im öffentlichen Register dienen als Nachweis der Beteiligung. Sie begründen keine Rechte gegenüber LIQUODA.
  • 6.3 Sicherheiten (Pfand, Garantie oder Bürgschaft, Auszahlung nach Meilensteinen) werden zwischen Investor und Kapitalnehmer vereinbart. LIQUODA bewertet, verwahrt oder verwertet keine Sicherheiten.
  • 6.4 Streitigkeiten aus dem Beteiligungsvertrag regeln Investor und Kapitalnehmer direkt. LIQUODA kann Kontaktdaten an die andere Partei weitergeben, soweit dies zur Durchsetzung von Ansprüchen nötig ist.

7. KI-Assistent und Support-Bot

  • 7.1 LIQUODA stellt Kapitalnehmern einen KI-Assistenten und allen Besuchern einen Support-Bot zur Verfügung. Beide erzeugen Texte automatisch und können Fehler enthalten. Sie erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
  • 7.2 Dokumente, die der KI-Assistent aus den Angaben des Kapitalnehmers erstellt, sind Entwürfe. Der Kapitalnehmer prüft sie und verantwortet ihren Inhalt. Die Vorprüfung durch den KI-Assistenten ersetzt die Prüfung durch LIQUODA nicht und begründet keinen Anspruch auf Freigabe.
  • 7.3 Eingaben an den KI-Assistenten und den Support-Bot werden zur Verarbeitung an den Anbieter des Sprachmodells (Anthropic, USA) übermittelt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Der Nutzer gibt keine Daten Dritter ein, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist.

8. Pflichten der Nutzer und Sperrung

  • 8.1 Die Plattform darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Untersagt sind insbesondere: falsche Angaben, Nutzung fremder Identitäten, Umgehung der Identitätsprüfung, Einschleusen von Schadsoftware, automatisiertes Auslesen, Belästigung anderer Nutzer und jede Handlung, die gegen Gesetze verstösst.
  • 8.2 Beiträge in Fragen und Neuigkeiten müssen sachlich sein und dürfen keine Renditeversprechen, Werbung für Dritte oder rechtswidrige Inhalte enthalten. LIQUODA darf Beiträge ausblenden.
  • 8.3 Bei Verstössen kann LIQUODA Konten sperren, Projekte beenden und Beteiligungen anhalten. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Ziffer 4.6 behandelt, soweit keine Anteile zugewiesen sind.

9. Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform

  • 9.1 LIQUODA bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Störungen bei Drittanbietern (Hosting, Zahlungsdienstleister, Blockchain, Wallet-Dienst, Sprachmodell) und höhere Gewalt können die Nutzung einschränken.
  • 9.2 LIQUODA kann Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen. Laufende Finanzierungsrunden werden nach diesen AGB abgeschlossen oder rückabgewickelt.

10. Immaterialgüterrechte

  • 10.1 Alle Rechte an der Plattform, ihrer Gestaltung, Software und den Inhalten von LIQUODA verbleiben bei LIQUODA. Der Nutzer erhält ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung im Rahmen dieser AGB.
  • 10.2 An eingereichten Inhalten behält der Kapitalnehmer seine Rechte und räumt LIQUODA die Nutzung nach Ziffer 5.8 ein.

11. Haftung

  • 11.1 LIQUODA haftet für Schäden nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen und für indirekte Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Verlust des eingesetzten Kapitals, Datenverlust) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
  • 11.2 LIQUODA haftet nicht für Angaben, Dokumente und Handlungen von Kapitalnehmern, für die Erfüllung von Beteiligungsverträgen, für Werthaltigkeit von Sicherheiten, für Leistungen von Drittanbietern und für Inhalte, die der KI-Assistent oder der Support-Bot erzeugen.
  • 11.3 Der Investor trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Beteiligung allein. Die Risikoaufklärung ist Bestandteil dieser AGB.
  • 11.4 Der Haftungsausschluss auf der Plattform ergänzt diese Ziffer.

12. Datenschutz

  • 12.1 LIQUODA bearbeitet Personendaten nach der Datenschutzerklärung und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
  • 12.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Wallet-Adressen und Anteile im öffentlichen Register auf Polygon dauerhaft und öffentlich einsehbar sind und nicht gelöscht werden können.

13. Änderungen dieser AGB

  • 13.1 LIQUODA kann diese AGB anpassen. Änderungen werden auf der Plattform veröffentlicht und angemeldeten Nutzern per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Nutzer die Plattform nach Ablauf von 30 Tagen weiter nutzt oder nicht innert dieser Frist sein Konto kündigt.
  • 13.2 Für laufende Beteiligungen gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt der Zahlung, soweit die Änderung den Investor benachteiligt.

14. Kündigung

  • 14.1 Nutzer können ihr Konto jederzeit per E-Mail an info@liquoda.com kündigen. Laufende Beteiligungen und Projekte bleiben davon unberührt; das Konto wird nach Abschluss aller offenen Vorgänge geschlossen. Anteile verbleiben im Anteile-Konto des Investors.
  • 14.2 LIQUODA kann Konten mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, aus wichtigem Grund fristlos.

15. Schlussbestimmungen

  • 15.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
  • 15.2 Gerichtsstand ist Bern, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.
  • 15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
  • 15.4 Die deutsche Fassung dieser AGB ist massgebend; die englische Fassung dient der Information.